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DBV und Rheinhessen-Pfalz schließen Vergleich für Stützpunkt Kaiserslautern

Am späten Abend des 30. Juni 2018 konnten sich die Vertreter des Deutschen Badminton- Verbandes (DBV) und des Badminton-Landesverbandes Rheinhessen-Pfalz (BVRP) sowie des Heinrich-Heine-Gymnasiums Kaiserslautern nach langen Gesprächen die Hand reichen: Im Verbandsgerichtsverfahren um die Aberkennung des Status als DBV-Nachwuchsstützpunkt (NSP) für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 konnte ein Vergleich geschlossen werden.

Nachfolgend die wesentlichen Passagen:

„Der BVRP räumt ein kommunikatives Fehlverhalten jedenfalls eines Vertreters des BVRP ein. Der BVRP bedauert das Fehlverhalten ausdrücklich. Beide Seiten sind darin einig, die anlässlich des DBV-Leistungssport-Workshops 2018 besprochenen Grundsätze und daraus abgeleiteten Anpassungen des NSP-Konzeptes ab sofort konsequent einzuhalten.”

In Abänderung seiner Entscheidung vom 23. März 2018 wird der DBV dem Stützpunkt Kaiserslautern ab dem 1. September 2018 wieder den Status eines Nachwuchsstützpunktes entsprechend dem aktuell gültigen Nachwuchsstützpunktkonzept des DBV erteilen.

Der DBV erklärt ausdrücklich, dass er den Nachwuchsstützpunkt Kaiserslautern grundsätzlich für einen guten Stützpunkt hält, wenn die Bedingungen des Nachwuchsstützpunktkonzepts eingehalten werden. Dementsprechend wird er auch gegenüber anderen an diesem Stützpunkt beteiligten Institutionen (z. B. Land Rheinland- Pfalz, zuständiger Landessportbund, Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern) bei Bedarf und auf entsprechende Anfrage deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Nachwuchsstützpunkt Kaiserslautern auch für die Zukunft besonders förderungswürdig

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Beschluss des DBV-Präsidiums aufgrund eines Verstoßes gegen die NSP-Regularien durch einen Mitarbeiter des BLV Rheinhessen-Pfalz hinsichtlich des Wechsels einer Athletin nach Kaiserslautern. Der BLV Rheinhessen-Pfalz hatte gegen die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung vor dem DBV-Verbandsgericht geklagt. Nachfolgend gab es mehrere Gespräche zwischen Vertretern beider Parteien und eine ausführliche Diskussion und Aussprache mit den Leistungssportverantwortlichen aller Landesverbände im Rahmen des DBV- Leistungssport-Workshops vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2018. Das Ergebnis war ein einstimmiges Bekenntnis zu einem transparenten, fairen und respektvollen Umgang im Nachwuchsleistungssport, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Abgabe von Spieler(inne)n an bzw. zwischen NSPs.

Julian Degiuli, Vizepräsident Leistungssport BVRP: „Wir sind froh, dass der Stützpunkt Kaiserslautern zum 1. September 2018 den Status eines Nachwuchsstützpunktes zurückerhält. Der BVRP bedauert, dass es in der Vergangenheit zu einem kommunikativen Fehlverhalten gekommen ist und ungeschriebene Kommunikationsgrundsätze nicht eingehalten wurden. Die Diskussion beim Leistungssportworkshop in Kaiserslautern empfanden wir als sehr konstruktiv. Wir begrüßen die geplante schriftliche Fixierung der Kommunikationsabläufe und ich werde mich dafür einsetzen, dass diese konsequent eingehalten werden.”

Thomas Born, Präsident DBV: „Uns als DBV ist ganz wichtig, dass unser Nachwuchsleistungssportsystem bestmöglich funktioniert. Dazu ist, bei aller Konkurrenz, ein Miteinander der Badminton-Landesverbände (BLV) erforderlich. Der aktuelle Fall einer aus unserer Sicht ungenügenden Kommunikation bei einem Spielerwechsel darf sich nicht wiederholen, weil er das System gefährdet. Ich bin sehr zufrieden mit dem klaren Bekenntnis, das anlässlich des Leistungssport-Workshops von allen BLV und nochmals im anschließenden Vergleichsgespräch mit dem BLV Rheinhessen-Pfalz geäußert wurde. Der Vergleich und die Anpassung des NSP-Konzepts sind die richtigen Schritte nach vorne!“

Detlef Poste, Chef-Bundestrainer DBV: „Grundsätzlich ist Kaiserslautern für uns, so wie alle anderen NSP auch, ein ganz wichtiger Standort mit sehr guten Rahmenbedingungen in fast allen Bereichen. Die aktuelle Problematik konnten wir mit einem meiner Meinung nach richtigen und deutlichen Signal klären.“

DBV und BVRP